Logistik-Glossar - Ihr gesuchter Begriff

Zollfaktura

englisch: customs invoice
Die Zollfaktura enthält im Wesentlichen dieselben Merkmale wie die Konsulatsfaktura. Eine Legalisierung durch ein Konsulat ist indessen nicht erforderlich. In vielen Fällen muss jedoch die Unterschrift des Exporteurs durch einen Zeugen (witness) beglaubigt werden. Zollfakturen werden vor allem für Exporte in Länder, die dem britischen Commonwealth angehören oder angehörten (Ausnahme: Großbritannien), benötigt. In diesen Staaten tragen sie die Bezeichnung "combined certificate of value and of origin" bzw. "special customs invoice".

 
« Yield-Management     Zolllager »

 
Ausbau des Glossars - Sind Sie Experte?

Möchten Sie helfen unser Glossar noch weiter auszubauen?  Arbeiten Sie bei einem Unternehmen der Energiebranche oder bei einem Lehrstuhl einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut? Sind Sie Experte auf einem Gebiet? Dann freuen wir uns über Ihre kurze Registrierung bzw. Anmeldung und dann über die Eingabe Ihres Fachbegriffs inklusive einer fachmännischen Definition zur Aufnahme in unser Glossar!

>>> zum Login registrierter Benutzer

>>> zur Registrierung