Logistik-Glossar - Ihr gesuchter Begriff

Ursprungszeugnis

englisch: Certificate of Origin
Das Ursprungszeugnis ist eine Urkunde, in der der Ursprung der Ware durch eine dazu berechtigte Stelle bescheinigt oder beglaubigt ist. Zuständig für die Ausstellung des Ursprungszeugnisses sind bei der Warenausfuhr die Industrie- und Handelskammern in der Bundesrepublik. Für die Einfuhr muss das Ursprungszeugnis von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellt sein; der Bundesminister für Wirtschaft macht die berechtigten Stellen im Bundesanzeiger bekannt. Die Form des Ursprungszeugnisses ist für alle Exporte aus EG-Ländern einheitlich vereinbart (Zollkodex).
 
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