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Logistik-Blog
In zahlreichen Foren zum Thema Arbeitsrecht wird oft folgende Frage gestellt: Ist ein Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn möglich?
Die Antwort ist nicht einfach, da sie von bestimmten Klauseln in unterschriebenen Arbeitsvertrag abhängig ist.
Eine typische Situation, in der man über einen Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitbeginn nachdenkt, könnte wie folgt aussehen: Person A befindet sich in einer Bewerbungsphase und erhält nach einigen Vorstellungsgesprächen bei potentiellen Arbeitgebern einen Arbeitsvertrag am 02.11.2009. Der erste Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber ist der 04.01.2010.
Die Person A unterschreibt den Arbeitvertrag und schickt ihn an den neuen Arbeitgeber zurück. Einige Tage später bekommt Person A ein weiteres Angebot mit deutlich besseren Konditionen und Karriereperspektiven. Aus diesem Grunde beschließt Person A vom unterzeichnet Arbeitvertrag zurückzutreten. Doch in wiefern ist das möglich? Falls in dem unterschriebenen Vertrag eine Klausel unter Bruch des Vertrages steht, so kann die Firma ohne weiteren Nachweis Schadenersatz aufgrund des Vertragsbruches beanspruchen. Das heißt mindestens eine Monatsvergütung.
Grundsätzlich ist es nicht möglich von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag nicht so einfach zurücktreten. Ein Rücktritt ist nur aus besonders wichtigen Gründen wie z.B. schwere Erkrankung möglich. Man kann aber kündigen. Ob dies auch vor Vertragsbeginn möglich ist, hängt von der inhaltlichen Gestaltung des Vertrages ab.
Ihr Gate4Logistics Team


